Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.06.2019 - AZ:
Das Versäumnisurteil vom 24.01.2019 bleibt insoweit aufrecht erhalten, als die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 296,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf je 24,70 € seit dem jeweiligen Monatsersten, beginnend mit dem 01.08.2015 und endend mit dem 01.07.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben.
2. 3. 4. 5. 6. 7. II. III.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|