Die Rechtsbeschwerden der Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Januar 2009 - 4 TaBV 8/08 - werden zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten darüber, ob für einen Konzern unter Leitung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens ein Konzernbetriebsrat errichtet werden kann.
Die zu 1. beteiligte Antragstellerin ist das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Bei ihr sind nach dem Hamburgischen
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