Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.06.2015 -
Der Klägerin wird unter Zurückweisung im Übrigen für die erste Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt H , W 90, He , bewilligt, soweit sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 19.12.2014 geltend gemacht hat.
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