Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2014 - Az. 11 Sa 5134/13 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger 3.651,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.04.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten der 1. Instanz haben die Kläger zu 85 % und die Beklagte zu 15 % zu tragen. Die Kosten der 2. Instanz haben die Kläger zu 84 % und die Beklagte zu 16 % zu tragen.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|