VGH Hessen - Beschluss vom 18.02.2010
22 A 2457/08.PV
Normen:
HSchG § 99 S. 3; HPVG § 74 Abs. 1 Nr. 2; HPVG § 91 Abs. 3; HPVG § 91 Abs. 4 S. 1; HPVG § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
DÖV 2010, 526
Vorinstanzen:
VG Darmstadt, vom 11.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 23 K 396/08

Zulässigkeit der Einführung neuer Dienstpflichten von Lehrkräften durch die Schulverwaltung i.R.d. Weiterbildung des Schulwesens über die in § 99 S. 3 Hessisches Schulgesetz (HSchG) hinaus genannten Bereiche; Erforderlichkeit der Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung bei der Einführung neuer Dienstpflichten zur Weiterbildung von Lehrkräften bei nicht kompensierter zeitlicher Mehrbelastung der betroffenen Lehrkräfte; Erforderliche Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung von Lehrkräften bei Abschluss von Zielvereinbarungen

VGH Hessen, Beschluss vom 18.02.2010 - Aktenzeichen 22 A 2457/08.PV

DRsp Nr. 2010/6642

Zulässigkeit der Einführung neuer Dienstpflichten von Lehrkräften durch die Schulverwaltung i.R.d. Weiterbildung des Schulwesens über die in § 99 S. 3 Hessisches Schulgesetz (HSchG) hinaus genannten Bereiche; Erforderlichkeit der Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung bei der Einführung neuer Dienstpflichten zur Weiterbildung von Lehrkräften bei nicht kompensierter zeitlicher Mehrbelastung der betroffenen Lehrkräfte; Erforderliche Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung von Lehrkräften bei Abschluss von Zielvereinbarungen

Die Einführung neuer Dienstpflichten von Lehrkräften durch die Schulverwaltung im Rahmen der Weiterbildung des Schulwesens über die in § 99 S. 3 HSchG genannten Bereiche hinaus ist jedenfalls dann, wenn sie mit erheblicher, nicht kompensierter zeitlicher Mehrbelastung der betroffenen Lehrkräfte verbunden ist, keine personalvertretungsrechtlich irrelevante Konkretisierung bestehender Dienstpflichten, sondern bedarf der Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung in den durch das Personalvertretungsrecht vorgesehenen Formen durch die zuständige Personalvertretung. Dies gilt auch für den Abschluss von Zielvereinbarungen, die sonst erforderliche, mitwirkungsbedürftige Verwaltungsvorschriften gleichen Inhalts ersetzen sollen.

Tenor