LAG Niedersachsen - Urteil vom 12.11.2015
5 Sa 621/15
Normen:
TVUmBw § 11; TVUmBw § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 28.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 160/14

Zulässigkeit der dauerhaften Übertragung einer unterwertigen Beschäftigung eines Angestellten in der Zivilverwaltung der Bundeswehr

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 621/15

DRsp Nr. 2017/1180

Zulässigkeit der dauerhaften Übertragung einer unterwertigen Beschäftigung eines Angestellten in der Zivilverwaltung der Bundeswehr

Die Systematik des § 3 TVUmBw gestattet es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer auch dauerhaft eine unterwertige Beschäftigung zu übertragen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 28.05.2015 - 7 Ca 160/14 Ö - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits insgesamt hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

TVUmBw § 11; TVUmBw § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers.