Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. November 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 12. Februar 2016 wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelinstanzen trägt die Klägerin.
Die Klägerin nimmt wegen Bewertungsdarstellungen auf einem Internetportal dessen Betreiber auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|