Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.01.2016, Az:
Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin kein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 8.957,01 € zusteht.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegenüber der Klägerin keinen Anspruch auf Deckung bzw. Freistellung hinsichtlich der darüber hinausgehenden Kosten seiner Verteidigung im bei der Staatsanwaltschaft Köln mit dem Aktenzeichen
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|