I. Auf die Berufung des Klägers wird das Versäumnisteilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. Juni 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 31.410,88 EUR brutto (einunddreißigtausendvierhundertzehn, 88/100) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2015 zu zahlen.
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 31.410,88 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des § 628 Abs. 2 BGB über die Höhe des dem Kläger zustehenden Schadenersatzes wegen Auflösungsverschuldens der Beklagten.
Der Kläger ist 41 Jahre alt (.... 1974), verheiratet und vier Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er war bei der Beklagten vom 1. Mai 2000 bis 30. April 2015 als Informatiker in Vollzeit beschäftigt. Zuvor war er bei der Beklagten bereits seit dem 1. Oktober 1999 als studentischer Mitarbeiter tätig.
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