LAG Düsseldorf - Urteil vom 04.03.2011
6 Sa 858/10
Normen:
TVG § 1; ZPO § 520;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 17.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 2341/09

Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die ERA-Tarifverträge der Hessischen Metallindustrie

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 858/10

DRsp Nr. 2011/15078

Zulässigkeit der Berufung bei verdeckter Klagehäufung; Eingruppierung in die ERA-Tarifverträge der Hessischen Metallindustrie

1. Wird eine Klage erstinstanzlich als unzulässig abgewiesen, so steht es der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, wenn die Berufungsbegründung die erstinstanzliche Entscheidung zwar nicht in Zweifel zieht, der Antrag aber unter Berücksichtigung der Ausführungen des Arbeitsgerichts auf einen zulässigen Antrag umgestellt wird. 2. Die ERA-Tarifverträge der Hessischen Metallindustrie können auch kraft einzelvertraglicher Verweisung zur Anwendung kommen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und mit der überwiegenden Anzahl an Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen hat, die eine Geltung der ERA-Tarifverträge ausschließen (anders für die ERA-Tarifverträge in NRW: LAG Hamm v. 17.04.2008 - 17 Sa 1767/07 -).