Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 24. Juli 2015 -
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um ein 13. Monatseinkommen für das Jahr 2014.
Der Beklagte ist nach dem Insolvenzeröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Wetzlar vom 1. März 2016 (Bl. 87 d. A.) Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma A (künftig: Schuldnerin).
Der Kläger ist seit dem 1. August 1990 bei der Schuldnerin als Facharbeiter mit einem Stundenlohn von im Jahre 2014 18,17 € brutto beschäftigt. Seit dem 1. August 2006 ist er Mitglied der Gewerkschaft IG Bau. Die Schuldnerin war ebenfalls tarifgebunden.
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