Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 13. Mai 2014 - 10 Ca 9080/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede und den Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
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