LAG Köln - Urteil vom 28.04.2016
8 Sa 1015/15
Normen:
TzBfG § 14 II 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 16.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 867/15

Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorbeschäftigung bei dem selben Arbeitgeber

LAG Köln, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 1015/15

DRsp Nr. 2016/12958

Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Vorbeschäftigung bei dem selben Arbeitgeber

Die Vorbeschäftigung des Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber steht einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht entgegen, wenn die Vorbeschäftigung bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages länger als drei Jahre zurück lag.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.09.2015 - 5 Ca 867/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 II 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31.03.2015 geendet hat.

Der Kläger war bei der Beklagten und zwar der Beauftragten der Bundesregierung für K und M aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 21.03.2013 befristet - ohne Sachgrund - vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2015 als Sachbearbeiter beschäftigt.

Zuvor war er vom 01.09.2001 bis zum 20.06.2004 bei der Beklagten im Bundesamt für den Z beschäftigt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes, einschließlich der Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.

1. 2.