Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 04.09.2014 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung des Arbeitsvertrags auf den 15.10.2014 und um die Weiterbeschäftigung über den Befristungstermin hinaus.
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