Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 10. April 2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, in welcher Höhe die Beklagte an die klagende Urlaubskasse des Baugewerbes Sozialkassenbeiträge für die Zeit von Juni bis August 2013 zu zahlen hat.
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