Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
BGH, Urteil vom 14.07.2005 - Aktenzeichen IX ZR 142/02
DRsp Nr. 2005/12438
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
»Hat der Verleiher von Arbeitnehmern seine vertragliche Pflicht, die Lohnnebenkosten an die Einzugsstelle abzuführen, schuldhaft verletzt, steht dem Entleiher, der entsprechende Beiträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Einzugsstelle zu entrichten hat, in der Insolvenz des Verleihers keine Aufrechnungsmöglichkeit zu (Fortführung von BGH WM 2005, 82).«