Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses.
Die Beklagte erledigt Tief- und Straßenbauarbeiten und beschäftigt den Kläger seit 21.10.1985 als Baumaschinenführer zu einem Bruttomonatsentgelt von 3.500,00 € gemäß der Lohngruppe 5 des einschlägigen Tarifvertrags.
1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|