LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.10.2012
16 Sa 1153/12
Normen:
KSchG § 2 S. 1; KSchG § 4 S. 2; KSchG § 8; KSchG § 9 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 18.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3381/11

Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren gegen eine Änderungskündigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2012 - Aktenzeichen 16 Sa 1153/12

DRsp Nr. 2013/7325

Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren gegen eine Änderungskündigung

1. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9, S. 1 KSchG ist nicht möglich und ein Auflösungsantrag ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat. Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG.2. Eine über den Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG hinausgehende Auslegung der Norm scheidet aus.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2012 - 4 Ca 3381/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 2 S. 1; KSchG § 4 S. 2; KSchG § 8; KSchG § 9 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten zuletzt noch um die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Beklagte erledigt Tief- und Straßenbauarbeiten und beschäftigt den Kläger seit 21.10.1985 als Baumaschinenführer zu einem Bruttomonatsentgelt von 3.500,00 € gemäß der Lohngruppe 5 des einschlägigen Tarifvertrags.

1. 2.