Die Beschwerde der zu 5) bis 7) beteiligten Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 06.11.2015 -
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vom 26.11.2014 wird für unwirksam erklärt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen
A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung.
Die Antragsteller zu 1) bis 4) sind im Gemeinschaftsbetrieb der zu 5) bis 7) beteiligten Arbeitgeberinnen beschäftigte, als schwerbehinderte Menschen anerkannte Arbeitnehmer.
Am 15.10.2014 erließ der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben u.a. für die Wahl der Vertrauensperson (Bl. 12 f. d. A.) und legte an geeigneter Stelle eine Liste der Wahlberechtigten zur Einsicht aus. In dieser Liste waren bis zum Wahltag, dem 26.11.2014, folgende vier Personen nicht aufgeführt:
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