Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wege einer Konkurrentenklage über die Einbeziehung der Bewerbung des Klägers in das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Stelle als Ingenieur für Elektrotechnik in der Gebäudewirtschaft der Beklagten.
Der am 1997 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 24.06.2009 zunächst als Handwerker und zuletzt als Elektromeister beschäftigt. Er wird nach der EG 9b TVöD VKA vergütet.
Am 26.09.2019 schrieb die Beklagte intern eine Stelle als Ingenieur Elektrotechnik (EG 10 TVöD / A 10 LBesG) für die Gebäudewirtschaft aus. Es handelt sich dabei um eine neueingerichtete Stelle. Die Ausschreibung sieht auszugsweise folgendes Profil vor:
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