Die Berufungen der Kläger zu 1.-9. gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Solingen vom 29.05.2020,
Aktenzeichen:
werden zurückgewiesen.
II.Die Kläger zu 1.-9. tragen ihre außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz jeweils selbst. Die übrigen Kosten des Berufungsverfahrens haben
-der Kläger zu 1. zu 14 %,
-der Kläger zu 2. zu 12 %,
-der Kläger zu 3. zu 7 %,
- - - - - - III.
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