I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Dezember 2019 -
II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten übertarifliche Nachtarbeitszuschläge für im Rahmen von Wechselschichtarbeit geleisteten Arbeitsstunden nachts.
Der Kläger ist bei der Beklagten, die in ihrem Betrieb in Berlin Essenzen produziert, als Produktionsmitarbeiter beschäftigt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft
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