Die Parteien streiten über Zeitgutschriften auf dem Arbeitszeitkonto im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten des Klägers im Jahre 2005.
Der am 29.01.1949 geborene Kläger ist seit dem 17.04.1989 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Der zuletzt erzielte Bruttostundenlohn betrug ca. 15,-- Euro.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|