Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 04. Juli 2012 -
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat der Kläger 62%, die Beklagte 38% zu tragen, soweit der Gegenstandswert von 407.360,00 EUR (in Worten: Vierhundertsiebentausenddreihundertsechzig und 0/100 Euro) für die Zeitspanne von Januar 2008 bis November 2010 betroffen ist.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens nach Abtrennung hat der Kläger 38%, die Beklagte 62% zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|