1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6. August 2008, Az.: 12 a Ca 384/08, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses über den 31.12.2007 hinaus sowie einen Anspruch des Klägers auf Weiterbeschäftigung.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
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