1. Die Berufung wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der 1958 geborene aufgrund eines Unfalls schwerbehinderte Kläger war bei dem Beklagten seit dem 1. November 2006 als Wachmann/Pförtner zuletzt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu einem monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 1.100,00 EUR beschäftigt.
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