LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 08.09.2022
L 3 SB 44/16
Normen:
SGB IX a.F. § 69 Abs. 1; SGB IX a.F. § 69 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Rostock, vom 10.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 SB 297/13

Zuerkennung des Merkzeichens BlBegriff der BlindheitStörungen des Sehapparates

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.09.2022 - Aktenzeichen L 3 SB 44/16

DRsp Nr. 2022/17346

Zuerkennung des Merkzeichens Bl Begriff der Blindheit Störungen des Sehapparates

Blindheit ist beschränkt auf Störungen des Sehapparates; gnostische - neuropsychologische - Störungen des visuellen Erkennens führen demgegenüber nicht zur Blindheit.

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 10. Oktober 2016 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin ausschließlich die Kosten des Widerspruchsverfahrens und des ersten Rechtszuges jeweils zur Hälfte zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX a.F. § 69 Abs. 1; SGB IX a.F. § 69 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch um die Zuerkennung des Merkzeichens Bl (Blindheit).