LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.06.2015
6 Sa 524/14
Normen:
BGB § 614; BGB § 151 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 12.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3277/13

Zuässigkeit der Abrechnung von Überstundenvergütung und Nachtzuschlägen im Folgemonat

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.06.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 524/14

DRsp Nr. 2016/14425

Zuässigkeit der Abrechnung von Überstundenvergütung und Nachtzuschlägen im Folgemonat

In der Duldung der Abrechnung von Überstundenvergütungen und Nachtzuschlägen im Folgemonat durch den Arbeitnehmer kann eine konkludente Vereinbarung der abweichenden Fälligkeit dieser Bestandteile der Vergütung darstellen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer an diese Möglichkeit überhaupt nicht bedacht hat.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 12. März 2014 - 7 Ca 3277/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 614; BGB § 151 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Lohnansprüche. Der Kläger ist auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer vom 07. November 2009 seit dem 16. November 2009 bei der Beklagten zu einem Bruttomonatslohn von 2.000,00 € beschäftigt.

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