Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 12. März 2014 - 7 Ca 3277/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Lohnansprüche. Der Kläger ist auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer vom 07. November 2009 seit dem 16. November 2009 bei der Beklagten zu einem Bruttomonatslohn von 2.000,00 € beschäftigt.
a.) b.) c.) d.) e.) f.) g.) h.) i.)
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