Der Kläger war vom 01.10.1973 bis zum 30.09.2001 bei der Beklagten, die im Bereich des Vorsorgemanagements tätig ist, als sog. Geschäftsführer im Außendienst im Bereich der IHK M. und l. tätig. Seit dem 01.10.2001 befindet er sich im Ruhestand.
Ursprünglich richtete sich das Arbeitsverhältnis nach dem am 27.04./17.05.1973 geschlossenen Anstellungsvertrag. Dieser wurde in der Folgezeit mehrfach geändert, so u. a. am 05.07./17.08.1979, wobei es um die Anhebung der Festbezüge und die Kosten für Einrichtung und Betrieb der Geschäftsstelle ging. Am 08.03./13.04.1982 schlössen die Parteien einen neuen Anstellungsvertrag, der denjenigen aus dem Jahre 1973 ersetzte. In diesem Vertrag heißt es im Abschnitt VI. "Bezüge" u. a.:
"4. Gesamtbezüge
Die Gesamtbezüge eines Geschäftsführers bestehen also aus
a) den festen Bezügen
b) den verdienten erfolgsabhängigen Bezügen
c) dem Bonus.
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