I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs. Die Klägerin, für die der Beklagte als Handelsvertreter in der Funktion eines Finanzberaters tätig war, nimmt diesen mit ihrer vor dem Landgericht Neuruppin erhobenen Klage auf Rückzahlung von Provisions- und Bonifikationsvorschüssen, Seminarkosten und Provisionsgarantien in Höhe von insgesamt 22.590,32 EUR in Anspruch.
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