LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.01.2007
3 Sa 1479/06
Normen:
BGB § 284 Abs. 2 (a.F.) § 285 (a.F.) § 288 (a.F.) § 291 ; VTV-Bau 86 § 48 Abs. 3 § 51 ; VTV-Bau 99 § 18 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 70 Ca 73037/06

Zinsanspruch für rückständige Beitragsverbindlichkeiten gegenüber Sozialkasse des Baugewerbes - kein unverschuldeter Rechtsirrtum bei zugelassener Revision in Parallelverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1479/06

DRsp Nr. 2007/9549

Zinsanspruch für rückständige Beitragsverbindlichkeiten gegenüber Sozialkasse des Baugewerbes - kein unverschuldeter Rechtsirrtum bei zugelassener Revision in Parallelverfahren

»Wird ein baugewerblicher Arbeitgeber durch die ZVK auf Zinszahlung hinsichtlich rückständiger Beitragsverbindlichkeiten aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs in Anspruch genommen, so kann er sich demgegenüber jedenfalls dann nicht mehr auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen, wenn in einem - ihm bekannten - anhängigen Parallelverfahren, das die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers zum Gegenstand hat, die Revision zugelassen wird und er daher mit einer Entscheidung des BAG rechnen muss, woraus sich auch für seinen Betrieb entgegen seiner Rechtsauffassung die Geltung des VTV-Bau ergibt.«

Normenkette:

BGB § 284 Abs. 2 (a.F.) § 285 (a.F.) § 288 (a.F.) § 291 ; VTV-Bau 86 § 48 Abs. 3 § 51 ; VTV-Bau 99 § 18 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger, der die tariflich bestimmte Einzugsstelle der Sozialkassen des Baugewerbes ist, Zinsen aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs zu zahlen.