Auf die Streitwertbeschwerde des Beklagtenvertreters hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 20.12.2012 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Streitwert für den gerichtlichen Vergleich vom 29.11.2012 wird auf
5.780,00 Euro
festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die zulässige Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist teilweise begründet.
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