LAG Köln - Urteil vom 22.08.1997
11 Sa 235/97
Normen:
BGB § 630 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1748/96

Zeugnis; Zwischenzeugnis; Schlußzeugnis; Bindungswirkung

LAG Köln, Urteil vom 22.08.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 235/97

DRsp Nr. 2000/2100

Zeugnis; Zwischenzeugnis; Schlußzeugnis; Bindungswirkung

»1. Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlußzeugnis ändern; bei einem fünfjährigen Arbeitsverhältnis spricht eine Vermutung dafür, daß die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlußzeugnisses nur 10 Monate seitdem Zwischenzeugnis vergangen sind.