1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 26. März 2009 - 10 Ca 338/08 - wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|