1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 16. 08. 2010 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Halle vom 15. 07. 2010 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 18. 08. 2010 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Beschwerdeführer begehrt ratenfreie Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen die Widerklage vom 06. 11. 2009.
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