LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.06.2020
6 Sa 34/19
Normen:
METV § 10 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 383/18

Zeitlicher Umfang der Geltung von TarifverträgenUmfang der NachwirkungAnspruch eines Beschäftigten im Geld- und Werttransport auf tarifliches Weihnachtsgeld

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.06.2020 - Aktenzeichen 6 Sa 34/19

DRsp Nr. 2020/10333

Zeitlicher Umfang der Geltung von Tarifverträgen Umfang der Nachwirkung Anspruch eines Beschäftigten im Geld- und Werttransport auf tarifliches Weihnachtsgeld

Die Nachwirkung von Tarifnormen aufgrund Wegfalls der Tarifzuständigkeit erfasst nicht erst im Nachwirkungszeitraum begründete Arbeitsverhältnisse.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10. Oktober 2018 - 7 Ca 383/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

METV § 10 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf tarifliches Weihnachtsgeld.

Der Kläger ist seit 01. März 2015 bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttogehalt von 2.983,00 Euro als Beschäftigter im Geld- und Werttransport tätig und wird in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien richtet sich nach dem Arbeitsvertrag vom 27. Februar 2015 (Bl. 7 ff. d. A.; im Folgenden: AV), dessen § 10 wie folgt lautet:

"10. Anerkennung von Tarifverträgen

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