Die Beschwerden des Betriebsrates und des Gesamtbetriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.03.2010, Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Rechtswirksamkeit des Teilspruchs einer Einigungsstelle zu arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen.
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