Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 28.09.2016,
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Folge einer Befristungsabrede zum 31.03.2016.
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