Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 13. April 2016 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Befristung vom 15. September 2014 zum 30. September 2015 geendet hat.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 144,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2015 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
III.Für die Beklagte wird die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Für die Klägerin wird die Revision nicht zugelassen.
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