Die Parteien streiten über mehrere Zahlungsansprüche der Klägerin.
Die Klägerin ist seit dem 15.06.1999 bei der Beklagten als Hausdame beschäftigt. Sie erhält derzeit, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,25 Stunden, ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 783,47 EUR.
Der zwischen den Parteien geschlossene schriftliche Arbeitsvertrag enthält u. a. folgende Bestimmungen:
"...
§ 5 Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung:
Vergütungsgruppe/-Stufe
Ortszuschlag| DM 596,59
Allgemeine Zulage| DM 81,54
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