1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008 - Az.
2. Die Klägerin ist des Rechtsmittels der Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008, Az.
3. Die Klägerin trägt 15 %, der Beklagte 85 % der Kosten der Berufung.
4. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
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