LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.2009
11 Sa 87/08
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 20;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 21.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 291/08

Zeitdynamische Bezugnahme bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst; Umwandlung des Weihnachtsgeldes in Jahressonderzahlung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 87/08

DRsp Nr. 2009/22263

Zeitdynamische Bezugnahme bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst; Umwandlung des Weihnachtsgeldes in Jahressonderzahlung

1. Die Formulierung im Arbeitsvertrag, der Arbeitnehmer erhält Vergütung in Anlehnung an eine bestimmte Vergütungsgruppe des BAT, stellt sich als zeitdynamische Inbezugnahme des BAT hinsichtlich der genannten Vergütungsgruppe dar und umfasst damit auch die jeweiligen Tariferhöhungen. 2. Die zeitdynamische Inbezugnahme des BAT führt auch zur Anwendbarkeit des TV-L, weil beim Übergang auf letzteren ein Fall der Tarifsukzession vorlag und kein Systemwechsel. 3. Wurde Weihnachtsgeld in tariflicher Übung nach den Regeln des BAT gezahlt, wandelt der Anspruch sich in Folge der Tarifsukzession in einen solchen auf Jahressonderzahlung nach TV-L um.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers, soweit nicht teilweise zurückgenommen, und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008 - Az. 3 Ca 291/08 - werden zurückgewiesen.

2. Im Umfang der Teilrücknahme ist der Kläger des Rechtsmittels der Berufung gegen das unter 1 bezeichnete Urteil verlustig.

3. Der Kläger trägt 1/10, der Beklagte 9/10 der Kosten der Berufung.

4. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 20;

Tatbestand: