1. Die Berufung des Klägers, soweit nicht teilweise zurückgenommen, und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008 - Az.
2. Im Umfang der Teilrücknahme ist der Kläger des Rechtsmittels der Berufung gegen das unter 1 bezeichnete Urteil verlustig.
3. Der Kläger trägt 1/10, der Beklagte 9/10 der Kosten der Berufung.
4. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
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