1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2008 - 5 Sa 329/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der ehegattenbezogene Ortszuschlag des teilzeitbeschäftigten Klägers nach der Überleitung seiner Ehefrau in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zeitanteilig zu kürzen war.
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