Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 23.11.2011 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche aus dem Gesichtspunkt des "Equal-Pay" für den Zeitraum vom 05.08.2008 bis 30.06.2011.
Seit dem 05.08.2008 besteht zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis. Die Beklagte betreibt gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und beschäftigt ca. 1.300 Mitarbeiter.
Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien ist der schriftliche Arbeitsvertrag vom 18.07.2008. Dieser enthält u. a. nachstehende Regelungen:
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