1. Der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 20. Oktober 2009 wird aufgehoben.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
3. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.
I. Durch Beschluss vom 02.03.2009 - 6 Ca 198/09 - bewilligte das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L. und setzte monatliche Raten in Höhe von 30,00 €, zu zahlen ab dem 01.04.2009 fest.
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