1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 04.02.2009 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Für das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren - 1 Ca 71/09 - bewilligte das Arbeitsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe, dass der Kläger aus seinem Einkommen "monatliche Teilbeträge" (gemeint: Monatsraten) von 45,00 EUR ab dem 01.03.2009 zu zahlen hat.
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