Die Parteien streiten im Rahmen von Zahlungsansprüchen darüber, ob zwischen ihnen ein Auflösungsvertrag geschlossen worden ist.
Der Kläger war ab dem 01.07.2005 als Fußballtrainer der ersten Herrenmannschaft für den Beklagten tätig, und zwar auf der Basis einer auf zwei Jahre befristeten Beschäftigung gegen eine monatliche Nettovergütung in Höhe von 1.000,00 EUR zuzüglich der Überlassung eines PKW.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|