LAG Hamm - Urteil vom 09.11.2007
13 Sa 1088/07
Normen:
BGB § 145 § 147 Abs. 2 § 150 Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 16.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 27/07

Zahlungsansprüche eines Fußballtrainers aus Auflösungsvertrag - Vertragsschluss durch Angebot und Annahme

LAG Hamm, Urteil vom 09.11.2007 - Aktenzeichen 13 Sa 1088/07

DRsp Nr. 2008/1932

Zahlungsansprüche eines Fußballtrainers aus Auflösungsvertrag - Vertragsschluss durch Angebot und Annahme

1. Bietet der Arbeitgeber nach vorangegangenen zwei Auflösungsvarianten schriftlich ein weiteres Zahlungsmodell an und erklärt er seine Bereitschaft, bestimmte Leistungen unter Verzicht auf eine Tätigkeitseinschränkung zu erbringen, wird aus all dem unmissverständlich deutlich, dass er sich rechtsgeschäftlich binden will.2. Ein Fall des § 150 Abs. 2 BGB liegt nicht vor, wenn der Annehmende für den Vertragspartner erkennbar zwar Ergänzungen vorschlägt, dabei jedoch klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf seinem ursprünglichem Angebot dieses auf jeden Fall annimmt und nicht auf den eigenen Änderungsvorschlägen besteht.

Normenkette:

BGB § 145 § 147 Abs. 2 § 150 Abs. 2 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen von Zahlungsansprüchen darüber, ob zwischen ihnen ein Auflösungsvertrag geschlossen worden ist.

Der Kläger war ab dem 01.07.2005 als Fußballtrainer der ersten Herrenmannschaft für den Beklagten tätig, und zwar auf der Basis einer auf zwei Jahre befristeten Beschäftigung gegen eine monatliche Nettovergütung in Höhe von 1.000,00 EUR zuzüglich der Überlassung eines PKW.