Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 28.04.2011 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Sache über einen Zahlungsanspruch des Klägers aus §
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