Unter Zurückweisung der Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 11. Mai 2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 82.929,39 EUR zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Dezember 2009 zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe verpflichtet ist.
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