LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.06.2013
18 Sa 16/12
Normen:
VTV-Gerüstbau § 14 Abs. 3a;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, 3. November 2011, Az: 5 Ca 693/10, Urteil,

Zahlung von Sozialkassenbeiträgen aus zusätzlichen Leistungen Auslegung der beitragsfreien Leistung Darlegungspflicht des Arbeitgebers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.06.2013 - Aktenzeichen 18 Sa 16/12

DRsp Nr. 2013/21470

Zahlung von Sozialkassenbeiträgen aus zusätzlichen Leistungen Auslegung der beitragsfreien Leistung Darlegungspflicht des Arbeitgebers

1. Voraussetzung dafür, dass für einen bestimmten Teil des Bruttolohns im Sinne des § 14 Abs. 3 VTV-Gerüstbau kein Beitrag an die Sozialkasse als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Gerüstbaugewerbes gezahlt werden muss, ist, dass es sich um das tarifliche 13. Monatseinkommen oder eine Leistung handelt, die dessen Charakter hat; diese Regelung ist mit der geänderten Fassung des Tarifvertrags vom 11.06.2002 in den Tarifvertrag aufgenommen worden. 2. Die Zahlung einer "Leistungsanerkennung" durch die Arbeitgeberin an einen Teil ihrer Beschäftigten erfolgte nicht auf deren Anspruch auf das tarifliche 13. Monatseinkommen, wenn die Zahlungen nicht nach § 11 RTV-Gerüstbau berechnet werden sondern überwiegend den tariflichen Anspruch und Teilzahlungen vor dem 01.12. den Zeitpunkt überschreiten, zu dem die tarifliche Leistung frühestens gezahlt werden muss (§ 11 Abs. 5 RTV-Gerüstbau) und die Arbeitgeberin zudem bei Ansprachen an die Belegschaft auf die Freiwilligkeit ihrer Leistung hingewiesen hat. 3. Welche Leistungen einer Arbeitgeberin den "Charakter" des tariflichen 13. Monatseinkommens haben, ist durch Auslegung zu ermitteln.