LAG Hamm - Urteil vom 20.03.2013
2 Sa 1442/12
Normen:
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 612;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 23.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 687/12

Zahlung von sittenwidrigem LohnAusbeutung der Zwangslage oder der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen

LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 1442/12

DRsp Nr. 2013/22935

Zahlung von sittenwidrigem Lohn Ausbeutung der Zwangslage oder der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen

Zur Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung;

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.08.2012 - 1 Ca 695/12 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1; BGB § 612;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Restvergütungsansprüche der Klägerin.

Die Beklagte, die nicht tarifgebunden ist, betreibt in P1 einen Großhandelsmarkt, den SB-Zentralmarkt E. F1.

Die am 06. Juni 1959 geborene Klägerin wurde mit Wirkung zum 18. Juli 2007 als Kassiererin zu einem Stundenlohn von 6,50 €, maximal 400 € im Monat im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt, wobei die gesetzlich festgelegten Pauschalbeträge zur Sozialversicherung vereinbarungsgemäß die Beklagte zu tragen hat.

1. 2. 3. 4.